Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass eine Steuerbefreiung von Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen eines Schweizer Arbeitgebers im Inland nicht in Betracht kommt, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit allgemein pauschaliert abgegolten wird und deshalb weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach Prozentsätzen des Grundlohns) möglich ist (FG Baden-Württemberg 20.6.12, 14 K 4685/09, ...
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen diskriminierender Steuervorschriften für die Reinvestition stiller Reserven beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Nach deutschem Recht können stille Reserven ...
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen seiner Erbschaft- und Schenkungsteuervorschriften beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nach deutschem Recht wird für geerbte deutsche ...
Zinsen auf das Eigenkapital nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i.S.d. § 26 KStG 1999 und § 9 Nr. 7 Satz 2 GewStG 1999 als auch – nach dem auch insoweit maßgebenden deutschen Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1997) – Dividenden i.S.v. Art. 10 Abs. 1 und 5 DBA-Brasilien. Als solche sind sie nach Art. 24 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) DBA-Brasilien von der Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer auszunehmen. Die Abziehbarkeit der ...
Der EuGH hat immer wieder aufs Neue die Unterschiede zwischen dem Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit und dem der Kapitalverkehrsfreiheit zu klären. So auch in einer aktuellen Entscheidung zu § 13a Abs.
Nachdem die Verhandlungen über ein neues DBA mit Spanien (DBA-Spanien) bereits im Jahre 2006 aufgenommen worden waren und am 3.2.11 das neue Abkommen unterzeichnet wurde, wurden nun am 18.7.12 die Ratifikationsurkunden ...
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Nachdem die Verhandlungen über ein neues DBA mit Spanien (DBA-Spanien) bereits im Jahre 2006 aufgenommen worden waren und am 3.2.11 das neue Abkommen unterzeichnet wurde, wurden nun am 18.7.12 die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Damit tritt das Abkommen nach seinem Art. 30 Abs. 2 am 18.10.12 in Kraft. Gemäß Art. 30 Abs. 2 Buchstabe a) ist das Abkommen bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern (§§ 43 und 50a EStG) für Zahlungen anzuwenden, die ab dem 1.1.13 fließen