Nach knapp fünfjähriger Verhandlungsphase haben Japan und Deutschland am 17.12.15 in Tokyo ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen geschlossen (DBA Japan). Es wird nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ab dem 1.1. des Folgejahres anwendbar sein, vermutlich also ab dem 1.1.17. Dieses Abkommen wird nachfolgend in seinen Grundzügen dargestellt. Anhand von ausgewählten Artikeln werden Neuregelungen und ...
§ 3 Nr. 26 EStG ist mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich tätiger Lehrkräfte in Bezug auf den Ort der Erbringung ...
Die Kapitalverkehrsfreiheit steht einer nationalen Regelung entgegen, die gebietsfremden Steuerpflichtigen nur auf Antrag denselben Freibetrag für Schenkungen gewährt wie gebietsansässigen. Des Weiteren steht die ...
§ 3 Nr. 26 EStG ist mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich tätiger Lehrkräfte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigt (EuGH- 21.9.16, C-478/15, Rs. Radgen).
Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung einer ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete und legt hierzu die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden ...
Mit Urteil vom 24.8.16 hat das FG Münster entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, nicht als ...
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International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536) (Deutscher Bundestag, hib-Nr. 503/8.9.16)