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  • 30.09.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Steuerbefreiung auch für nebenberufliche Lehrtätigkeit in der Schweiz

    | § 3 Nr. 26 EStG ist mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich tätiger Lehrkräfte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigt (EuGH 21.9.16, C-478/15, Rs. Radgen). |

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