Werden andere Einkünfte geringer besteuert, weil sie der Steuerpflichtige mit den Verlusten der freiberuflichen Tätigkeit verrechnen kann, liegt bereits in dieser Steuerminderung eine Ersparnis, die als Indiz gegen ...
Entscheidend für die Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers ist insoweit, dass die von dem Steuerpflichtigen genutzte funktionale Büroeinheit nicht für einen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr geöffnet ...
Der Bundesanzeiger warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Veräußert ein Steuerberater ein Beratungsbüro (bestehend aus dem zu diesem Büro gehörenden Mandantenstamm, der sachlichen und personellen Ausstattung), kann eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung ...
Mit Rückwirkung ab dem 6.9.12 gilt in der Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte eine Zulassungssperre für folgende bislang nicht beplante Arztgruppen: Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) mit Radiologen grundsätzlich zu verbieten. Die Gesellschaft darf allerdings nicht der Umgehung des Verbotes der Zuweisung gegen Entgelt dienen. Eine solche Umgehung liegt vor, wenn sich die Tätigkeit des Radiologen darauf reduziert, ausschließlich auf Veranlassung der anderen Ärzte der Gesellschaft tätig zu werden. (OLG Karlsruhe 27.6.12, 6 U 15/11)