Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Falle einer gemischten Nutzung teilweise abziehbar, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet ist und eine Aufteilung zumindest im Schätzungswege möglich ist. § 12 Nr. 1 EStG steht dem nicht entgegen (FG Niedersachsen 24.4.12, 8 K 254/11; BFH IX R 23/12).
Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i.S. des § 67 AO begründen. Übt ein Krankenhaus darüber hinaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, kann ...
Ein gelernter Bankkaufmann kann die für die Tätigkeit als Vorstand einer Steuerberatungsgesellschaft bestehende Ausnahmegenehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StBerG nicht beanspruchen, auch wenn er durch seine Ausbildung ...
Ein Apotheker, der seinen Kunden pro verschreibungspflichtigem Medikament einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 bis maximal 3 EUR pro Rezept verspricht, muss mit einer Verwarnung wegen Verletzung von Berufspflichten rechnen (Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG Koblenz 8.10.12, LBG-H A 10353/129).
Angebot und Durchführung von kostenlosen Patiententransporten verstoßen nicht gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Rostock 14.3.12, 2 U 22/10).
Führt der Verkäufer das Unternehmen nach dem Verkauf in gleichem Umfang fort und übernimmt der Erwerber einen für sich betrachtet lebensfähigen Teil des Unternehmens, den er ebenfalls fortführt, dann kann eine ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Schwebebäder in konzentriertem Salzwasser (Floating) unterliegen dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG für die Verabreichung von Heilbädern, es sei denn das Floating wurde als Teil einer einer medizinischen Heilbehandlung angeordnet (FG Baden-Württemberg, 23.7.12, 9 K 2780/09, Rev. BFHV R 23/12).