In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zunächst warnen sie vor aktuellen Phishingversuchen getarnt als Meldungen der apoBank und DGUV. Sie berichten u. a. über die geplante Verlängerung von Aufbewahrungsfristen zurück auf 10 Jahre, über den Gesetzesentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei AGs und LGs und auf die einfache Kürzung der ...
Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.25 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, gezielt Investitionsanreize zu ...
Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24) hat entschieden, dass Physiotherapieleistungen, die in fremden Einrichtungen erbracht werden, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr.
Viele Arztpraxen beteiligen sich an Laborgemeinschaften. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer der Gründe kann z. B. die Kostenoptimierung sein. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zu Juli 2025 ergeben sich einige Änderungen, ...
Zuweilen erbringen selbstständig tätige Ärzte ihre Leistungen in Krankenhäusern und stellen ihren Patienten im Anschluss ihre Heilbehandlungsleistungen samt Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Der BFH hat nun zu der ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden (BFH 4.2.25, VIII R 4/22).