Überlässt ein Steuerpflichtiger einen bislang seinem Einzelunternehmen zugeordneten Gegenstand einer sein Unternehmen fortführenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, unentgeltlich zur Nutzung, muss er die Entnahme dieses Gegenstands aus seinem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern. Die Entnahme ist mit dem Einkaufspreis zu bemessen; die Wertentwicklung des entnommenen Gegenstands ist dabei zu berücksichtigen (BFH 21.5.14, V R 20/13).
Eine Künstler-GbR ist gut beraten, wenn sie sich bereits im Vorfeld der künstlerischen Tätigkeit auch mit steuerrechtlichen – hier: umsatzsteuerrechtlichen Fragen – auseinandersetzt. Die Entscheidung, ob z.B.
Nach dem Zivilrecht kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nur einen Anteil (Mitgliedschaftsrecht) haben. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Anteil hinzu, so ...
Das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage wird im Rahmen der Gewinnermittlung, nämlich durch den Ansatz einer Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschussrechnung, ausgeübt. Für die ordnungsgemäße Ausübung des Wahlrechts kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob die Gewinnermittlung zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eingereicht worden ist (BFH 11.6.14, IV B 46/13).
Eine Apothekerin ist soweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, als sie die Gegenstände (Praxiseinrichtung etc.) und Umbauleistungen (Deckendurchbruch, Treppe etc.) nicht für ihre Apotheke, sondern für ihre ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2015 bei 5,2 % liegen. Das wohl keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt vor allem an dem kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Der BFH hat die anhängigen Verfahren für August mitgeteilt. Darunter sind auch einige für Freiberufler interessante Verfahren, u.a. zu den Fahrtkosten eines Belegarztes und zur Frage, ob podologische Behandlungen auch von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt.