Heilbehandlungen am Menschen sind umsatzsteuerfrei. Das Gesetz unterscheidet zwischen Leistungen von Heilberuflern und Leistungen von Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Laboratorien). Der BFH (29.6.11, XI R 52/07) hat nun entschieden, dass auch ein mit der gewerblichen Züchtung menschlichen Gewebes beschäftigtes Laboratorium eine Heilberuflerleistung i.S. von § 4 Nr. 14 UStG a.F. (seit 2009: § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG) erbringt. Der BFH überrascht dabei mit Ausführungen zur Abgrenzung zwischen Leistungen von ...
Ist ein Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis kein Mitunternehmer, erzielen die übrigen Gesellschafter gewerbliche Einkünfte, soweit die Umsätze nicht auf eigener leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit ...
Macht der Steuerpflichtige – formell zwar zulässig - den Investitionsabzug erst geltend, nachdem ihm in einer Betriebsprüfung eine Gewinnerhöhung angekündigt wurde, spricht dies dafür, dass nicht ...
Ein Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 EStG kann nachträglich zu dem Zweck in Anspruch genommen werden, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Abzugsbetrags bereits erfolgt war (FG Niedersachsen 18.12.13, 4 K 159/13, Rev. BFH IV R 9/14).
Führt ein Diplom-Psychologe mit Heilpraktikererlaubnis zur Psychotherapie Raucherentwöhnungskurse ohne ärztliche Verschreibung, aber nach einer hinreichend ausgiebigen individualisierten Anamnese (standardisierter ...
Auch wenn der Koalitionsvertrag keinen rechtsbindenden Charakter hat, so drückt er dennoch den politischen Willen der daran beteiligten Parteien aus. Als Ärzteberater lohnt sich deshalb ein Blick auf die ...
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Der BFH hat wieder die neuen Aktenzeichen mitgeteilt. Speziell für die Beratung von Freiberuflern und Angehörigen der Heilberufe sind drei Verfahren, die sich mit dem Fachkenntnisnachweis eines EDV-Beraters, dem Erwerb einer eingeführten Kassenpraxis und der Unternehmereigenschaft einer Ärztekammer befassen.