In der neuesten Episode des AStW-Podcasts begrüßt Dietrich Loll als Co-Moderatorin die Fachanwältin für Arbeitsrecht Aigerim Rachimow. Zusammen geben sie wieder spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dabei geht es u. a. um den Start des Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW, die Möglichkeit in Berlin Gewerbesteuerbescheide ab sofort digital einzureichen und das Beteiligungsverbot reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften. Besprochen ...
Der BFH (20.9.24, IX R 5/24) hat entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen für den Nießbrauchsberechtigten steuerfrei bleibt, wenn dieser nicht als wirtschaftlicher Eigentümer ...
Das FG Münster (14.11.24, 8 K 2742/22 E) hat entschieden, dass der Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an eine Privatschule in der Schweiz regelmäßig auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren, auf die Unzulässigkeit der Verwahrentgelte für Privatverbraucher und die Schonfrist für die Sozialversicherungspflicht von Lehrern und Dozenten. Außerdem sprechen sie über aktuelle Entscheidungen des BFH zur Bewertung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft, zum Wahlrecht bei der ...
Mit der Arztzahlstatistik veröffentlicht die KBV regelmäßig Zahlen und Daten zur Struktur der vertragsärztlichen Versorgung und stellt diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die Finanzverwaltung hat zu den Aussagen in einer Entscheidung des BFH zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Stellung bezogen und wendet diese BFH-Auslegung nicht an (BMF (10.12.24, IV C 2 - S ...
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Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (BFH 22.10.24, VIII R 12/21).