Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderungen zu bilden (BFH 5.11.14, VIII R 13/12).|
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen (BFH 19.3.15, V R 60/14).
Die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit einem Nichtunternehmer als Organträger ist nach § 2 UStG nicht möglich. Dies verstößt nach Auffassung des Senats auch nicht gegen Unionsrecht.
Die Leistung eines Trauerredners/Hochzeitsredners ist weder nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten) noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen) ermäßigt zu besteuern (OFD Frankfurt 18.2.15, S 7240 A - 24 - St 16).
Wer Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich nutzen.
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Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter auch eine zur Ermittlung des Übergangsgewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart.