Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, für den der Gewinn durch EÜR ermittelt wird, nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft eingebracht, die ihren Gewinn ebenfalls mit der EÜR ermittelt, ist nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich (BMF 11.11.11, IV C 2 - S 1978 b/08/10001 BStBl I 11, 1314). Diese Sichtweise ist nach dem Urteil des BFH (11.4.13, III R 32/12, BStBl II 14, 242) ...
Ein „Honorararzt“, der in den Betriebsräumen mit den Betriebsmitteln des Krankenhauses auf der Grundlage der Diensteinteilung einschließlich der Dienstpläne arbeitet, ebenso wie die angestellten Anästhesisten ...
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis auf zwei Ausnahmen (Tätigkeitsmittelpunkt und kein anderer Arbeitsplatz) wegen § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Der Beitrag geht anhand ...
§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG befreit Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze von der Umsatzsteuer. Die Vorschrift beruht auf EU-Recht. Der BFH (23.10.14, V R 20/14; BFH 18.3.15, XI R 38/13) hat entschieden, dass § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG Unionsrecht (Art. 132 Abs 1 Buchst. b MwStSystRL) nicht richtig umsetzt. Die Finanzverwaltung hat hierauf bereits mit einem Schreiben des BMF (6.10.16, III C 3 - S 7170/10/10004, BStBl I 16, 1076) reagiert und ...
Die Genehmigung einer fachübergreifenden BAG darf nicht dazu führen, dass Grundprinzipien des Vertragsarztrechts, vor allem die Bindung an den Zulassungsstatus, ausgehöhlt werden, weil die Leistungserbringung durch ...
Chefärzte bzw. Klinikdirektoren eines Universitätsklinikums haben keinen Anspruch auf einen Teil der Gewinne des Zentrallabors für die von ihnen veranlassten Laborleistungen. Eine solche Beteiligung verstoße gegen ...
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Wer in Rechnungen die Umsatzsteuer unberechtigt oder überhöht ausweist, schuldet sie (§ 14c UStG). Hier hilft nur die (nicht zurückwirkende) Rechnungsberichtigung (BFH 19.5.15, V B 133/14). Das trifft grundsätzlich auch auf eine Gutschrift zu. Was aber, wenn unklar ist, wer leistender Unternehmer ist? Wenn z.B. fälschlicherweise eine Einzelperson statt einer Gemeinschaft im Adressfeld genannt ist. Schuldet dann auch die Einzelperson die Umsatzsteuer? Der BFH (16.3.17, V R 27/16) meint nein und hält hier ...