Nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz sind Aufwendungen einer Ärzte-GbR für Sponsoring im Motorsportbereich nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen, wenn eine maßgeblich beruflich veranlasste Motivation für die Sponsoring-Aufwendungen nicht zu erkennen ist, sondern vielmehr davon auszugehen ist, dass die Kosten durch persönliche Beweggründe der GbR-Gesellschafter verursacht sind (FG Rheinland-Pfalz 19.5.16, 4 K 1218/14, EFG 17, 1876; Rev. BFH VIII R 28/17).
Das OLG Hamm (27.3.17, I 6 U 104/16) hat zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Umsatzsteuern auf Leistungen einer Privatklinik durch die private Krankenversicherung (PKV) Stellung nehmen müssen. Der Fall beleuchtet ...
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird (FG Köln 27.9.17, 3 K 2547/16; Rev. BFH X R 44/17, ).
Wer als Mieter beruflich genutzter Praxis- oder Büroräume unerwünschte Konkurrenz im selben Gebäude fürchtet, vereinbart mit seinem Vermieter Konkurrenzschutz. Der Vermieter verpflichtet sich, innerhalb des ...
Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der steuerliche Gewinn nicht um eine außerbilanziell abzuziehende Investitionszulage zu kürzen (FG Sachsen 2.8.17, 1 K 664/14; Rev.
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