Wird ein angestellter RA zum Insolvenzverwalter bestellt, hat die Sozietät gewerbliche Einkünfte, wenn im Innenverhältnis kein Gesellschafter leitend und eigenverantwortlich tätig ist (FG Hamburg 5.6.18, 2 K 54/14).
Zum 1.8.15 trat die Soll-Regelung zum Aufkauf von Praxissitzen durch die KV in überversorgten Gebieten in Kraft (§ 103 Abs. 3a SGB V i.d.F. des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Danach sollen die KV nicht mehr ...
Wer seine Praxis im Wege der ausgeschriebenen Nachfolge weitergibt, hat unter Umständen mit der Stilllegung der Praxis zu rechnen. Wer auf seine Zulassung zugunsten der Anstellung beim Nachfolger verzichtet, muss wegen ...
Viele Einnahmen-Überschussrechner haben in den vergangenen Jahren ein schönes Steuermodell für sich genutzt: Sie haben ihren Betriebs-Pkw geleast, im Erstjahr eine hohe Leasingsonderzahlung geleistet, diese voll als Betriebsausgabe abgezogen und dann in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt. Aufgrund der Kostendeckelung kam es dann vielfach nur zu einem äußerst geringen Privatanteil für die Kfz-Nutzung. Doch mit diesem Modell ist nun Schluss.
Eine psychologische Beraterin, die über Subunternehmerverträge mittelbar von einem Sozialhilfeträger vergütet wird, kann durch Anerkennung als soziale Einrichtung steuerfreie Umsätze erzielen (BFH 13.6.
Bei der Überlassung von Räumlichkeiten, die ein Angehöriger zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzt, ist höchste Vorsicht geboten. Das gilt auch bei der Nutzung als reines Büro. Es muss damit gerechnet ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Bei Veruntreuung von Einnahmen einer Freiberufler-GbR durch einen Gesellschafter ist die Zuordnung zu Sonderbetriebseinnahmen oder Einnahmen der Gesamthand von der Zahlungsart abhängig (FG Düsseldorf 26.4.18, 11 K 789/14, Rev. BFH VIII R 21/18).