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Praxiseinziehung als Damokles-Schwert über der Praxisabgabe?
| Zum 1.8.15 trat die Soll-Regelung zum Aufkauf von Praxissitzen durch die KV in überversorgten Gebieten in Kraft (§ 103 Abs. 3a SGB V i.d.F. des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Danach sollen die KV nicht mehr versorgungsrelevante Arztsitze in überversorgten Gebieten aufkaufen. Wie werden die KV diese Möglichkeit handhaben? |
Weiterführende Hinweise
- Rechtliche Fragen rund um die Zwangsstilllegung von Arztpraxen (Christmann, PFB 15, 313)
- Werden die KVen nun einkaufen gehen? (Ärztezeitung, zuletzt zugegriffen am 20.8.15)
- Strittige Einzelfragen zu Nachbesetzungsverfahren und Entschädigung (Damas/Scur, PFB-Nachricht vom 5.8.15)
- Die kalte Enteignung der Ärzte nach neuem Recht (Lindenau/Wildfeuer, PFB 15, 243)
Quelle: ID 45205895