Viele Ärzte und Pfleger im Ruhestand versorgen für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR gemäß § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.
Zahnärzte verbreiten irreführende Werbung, wenn sie auf ihrer Webseite einen eigenen Notdienst in den Abendstunden und an den Wochenenden bewerben und nur am Ende der Seite darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht ...
Die vorgezogene Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO kann allenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters (§ 46 Abs. 2 Nr 4 StBerG) ...
Deklariert ein angestellt tätiges Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk einen Beitrag in Höhe des eigenen und des Arbeitgeberbeitrags – zu Unrecht – als eigenen Beitrag, verletzt das FA seine Ermittlungspflicht, wenn es nicht nachfragt. Erfährt das FA im Nachhinein davon, verstößt eine Änderung der Festsetzung wegen nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen i. S. v. § 173 AO nicht gegen Treu und Glauben, denn die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen wiegt schwerer als ...
Muss ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben (z. B. wegen einer dienstlichen Verpflichtung zur Weitergabe), das Erbe einem Dritten weiterleiten, stellt diese Verpflichtung keine ...
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die Geschäftsräume umsatzsteuerpflichtig angemietet haben, müssen die Vorsteuer bereits im Monat der Ausführung der Mietleistung abziehen. Das gilt auch, wenn die Miete oder ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das BMF (20.11.19, IV C 6 - S 2241/15/10003, Abruf-Nr. 213360 ) hat den Anwendungserlass zu § 6 Abs. 3 EStG neu gefasst und die jüngere BFH-Rechtsprechung (endlich) berücksichtigt. Danach ist die Gesamtplanrechtsprechung bei § 6 Abs. 3 EStG nicht anzuwenden. Zu der Frage, ob eine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG zu gewähren ist, ist sie jedoch weiter relevant.