Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und ...
Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim ...
Der Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes kann noch bis zur Bestandskraft der Auswahlentscheidung der Zulassungsgremien mit der Folge zurückgenommen werden, dass sich die Entscheidung des ...
Nach § 24 Abs. 1 und 2 Ärzte-ZV erfolgt die Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt. Die Auslagerung der Leistungserbringung auf auswärtige Praxisräume außerhalb der Anschrift des Vertragsarztes ist zulässig, soweit die in Abs. 5 dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sind (LSG Berlin-Brandenburg 9.12.20, L 24 KA 6/18, Urteil).
Bei Schenkungen zwischen Ehegatten halten sich die steuerlichen Belastungen vielfach in Grenzen, da zum einen die Steuerbefreiung für Eigenheime, zum anderen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 EUR in Betracht ...
Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn 450 EUR im Monat (= „regelmäßiger“ Bruttoverdienst) nicht überschreitet. Das entspricht 5.400 EUR in zwölf Monaten. Maßgebend ist eine ...
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Durch die Anhebung des Mindestlohns (von 9.60 EUR seit 1.7.21 bis 10,45 EUR ab 1.7.22) muss, wer unter der 450-EUR-Minijob-Grenze bleiben will, weniger arbeiten, sonst wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob mit Gleitzone (450,01 EUR und 1.300 EUR). Wer die Arbeitszeit nicht reduzieren will, für den ist die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung die Lösung.