Wurde eine Zahnarztpraxis geprüft, standen bislang insbesondere die Betriebsausgaben, etwa die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Fortbildungen und damit zusammenhängende Reisekosten, der Umfang der privaten Nutzung des Firmenwagens sowie Bewirtungsaufwendungen im Fokus. Es ist aber festzustellen, dass das Thema Umsatzsteuer immer stärker in den Vordergrund rückt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Prüfungsfelder.
Ärzte dürfen Patienten einen bestimmten Heilmittelanbieter nur auf explizite Nachfrage des Patienten empfehlen. Eine Empfehlung ohne vorherige Nachfrage ist ein Wettbewerbsverstoß (LG Köln 4.5.21, 33 O 23/20).
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) auf seiner Webseite veröffentlicht (BMF 30.9.21,
IV C 2 - S 2700/20/10001 :022).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch der Verhältnismäßigkeit lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) auf wesentliche Fälle entnehmen (BFH 16.3.21, X R 34/19).
Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden, damit aus der widerlegbaren Typisierung der 1%-Regelung in der Praxis nicht eine unwiderlegbare Typisierung wird.
Praxisgemeinschaften, die nach Art einer Berufsausübungsgemeinschaft Patienten gemeinsam behandeln, aber unter der Aufgriffsgrenze von 20 % bleiben, haben keinen Anspruch darauf, honorartechnisch weiter wie ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
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Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!