Bewertungsportale dürfen zahlende Ärzte besser stellen. Ärzte haben keinen Anspruch auf Löschung ihres Profils (BGH 12.10.21, VI ZR 488/19; VI ZR 489/19, Urteile).|
Gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sind umsatzsteuerfrei (FG Münster 1.6.21,15 K 2712/17 U, Rev. zugelassen).
Bereits vor einigen Monaten hatte der BFH (19.5.21, X R 33/19 und X R 20/21) seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Zwischenzeitlich wurde Verfassungsbeschwerde (BVerfG 2 BvR ...
Ein mit Pilatesgeräten ausgestatteter Raum im Untergeschoss einer Wohnung gilt als betriebsstättenähnlich. Der Abzug der Kosten ist daher nicht auf 1.250 Euro beschränkt (FG München 2.3.21, 10 K 1251/18, Gerichtsbescheid ).
Die Spekulationsbesteuerung nach § 23 EStG greift auch, wenn ein Ehegatte seinen Anteil am Familienheim durch Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Ex-Gatten überträgt. Dies gilt selbst dann, wenn der ehemalige ...
Nutzt ein Freiberufler (Hybrid)Elektrofahrzeuge, E-Bikes und Fahrräder auch privat, finden viele ertragsteuerliche Begünstigungen Anwendung. Gleiches gilt, wenn ein Freiberufler seinem Arbeitnehmer ein E-Bike oder ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Wer ein Gebäude oder eine Photovoltaikanlage errichtet, will bei einer unternehmerischen Nutzung einen möglichst hohen Vorsteuerabzug erreichen. Bei Immobilien oder Anlagen, die zu 100 % unternehmerisch genutzt werden, ist dies kein Problem. Wenn jedoch eine unternehmerische und eine außerunternehmerische (private) Nutzung zusammentreffen, verlangen BFH und BMF eine zeitnahe und vor allem erkennbare Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Diese ist spätestens bis zum 31.7. des Folgejahrs des Leistungsbezugs zu ...