Die Nichtabgabe von Erklärungen führt nicht zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung, wenn dem FA alle wesentlichen tatsächlichen Umstände – hier Lohnsteuerbescheinigungen der Eheleute – vorliegen und die Bescheinigungen mit den Daten der Eheleute verknüpft sind (FG Münster 24.6.22, 4 K 135/19).
Zahlreiche Apotheken bedienen sich privater Verrechnungsstellen, die die Abrechnung der eingelösten Rezepte mit den Krankenkassen vornehmen. Im Jahre 2020 hat ein Abrechnungsdienstleister für Apotheken Insolvenz ...
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 2 1. HS. EStG kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen.
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bei richtlinienkonformer Auslegung keinen zu Freizeitzwecken erteilten Tennisunterricht erfasst (BFH 29.3.22, XI B 72/21, Beschluss).
Betreibt ein Altersheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren Besucher abgibt, sind die Umsätze aus dem Betrieb ...
Ob das umfangreiche Schwärzen von Kontoauszügen durch einen Rechtsanwalt zur Vermeidung der Offenlegung von Mandatsverhältnissen vom FA als Umstand herangezogen werden darf, um formelle Buchführungsmängel als ...
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2020 hatte der BFH (16.6.20, VIII R 9/18) erneut bekräftigt: Die Differenz zwischen Verkaufserlös/Teilwert und Buchwert des teilweise auch privat genutzten KfZ ist als Veräußerungsgewinn/Entnahmegewinn in voller Höhe steuerpflichtig, obwohl in den Jahren zuvor der auf die Privatfahrten entfallende Teil der AfA dem Gewinn als Einnahmen wieder hinzugerechnet worden ist. Doch nun muss das BVerfG (2 BvR 2161/20) diese Rechtsprechung überprüfen.