Der BFH (30.8.23, X B 58/23, Beschluss) weist darauf hin, dass eine mögliche Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenrenten, also auch von Witwen- oder Witwerrenten berufsständischer Versorgungswerke, nicht vom aktuellen Vorläufigkeitsvermerk in den Einkommensteuerbescheiden umfasst ist. Entsprechende Bescheide müssen also mittels Einspruch angefochten werden.
Wenn der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung der stillen Beteiligung hatte, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor (FG Baden-Württemberg 6.10.22, 12 K 1692/20, Rev. BFH VIII R 13/23).
Das FG Münster (14.8.23, 8 K 294/23 E, Urteil; Rev. BFH IX R 20/23) hat entschieden, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten unabhängig von der Fehlerquelle und ...
Der BFH (15.06.23, IV R 30/19) hat entschieden, dass eine Mitunternehmerschaft auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen kann und in einem solchen Fall auch für diese juristische Sekunde sachlich gewerbesteuerpflichtig sein kann.
Ein Zahnarzt aus München wurde wegen jahrelanger falscher Abrechnungen in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen am ...
Fast 20 Jahre nach ihrer Zulassung sind Medizinische Versorgungs-zentren (MVZ) heute in der vertragsärztlichen Versorgung fest etabliert. Ihren Gesellschaftern bietet die MVZ-GmbH attraktive Steuerspar-Möglichkeiten, ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a EStG gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen (BFH 24.5.23, X R 28/21).