Für die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist nicht erforderlich, dass die jeweilige Leistung bzw. der jeweilige Leistende den gesamten Behandlungsprozess abdeckt. Vielmehr reicht es aus, wenn die Leistung einen für den Behandlungsprozess erforderlichen Teilschritt darstellt (FG Berlin-Brandenburg 14.2.24, 7 K 7004/22).
Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist bei Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG der Betrag des ...
Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den ...
Der entgeltliche Verzicht auf den Nießbrauch an einer Kommanditbeteiligung führt, wenn der Nießbrauchberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die der Einkommensteuer unterliegen (FG Baden-Württemberg 21.9.23, 12 K 2281/21).
Die Finanzverwaltung hat keinen Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangenen bzw. versandten E-Mail des ...
Strafverteidigungskosten können als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eines Syndikus-Rechtsanwalts berücksichtigt werden, wenn ein beruflicher ...
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Die Gewinngrenze gem. § 7g Abs. 1 S. 4 EStG ist nicht allein an Hand des Steuerbilanzgewinns zu bestimmen (FG Niedersachsen 9.5.23, 2 K 202/22; Rev. BFH X R 16/23).