Das neu geschaffene Gesellschaftsregister gibt es seit dem 1.1.24, in das sich auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen können. Sie führen dann zwingend den Namenszusatz eGbR nach außen. Zwar ist die Eintragung freiwillig, jedoch besteht für einige Gesellschaften de facto ein Eintragungszwang, wenn sie keine Nachteile erleiden wollen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Eintragungen zu pflegen sind, denn der Rechtsverkehr darf sich auf deren Richtigkeit verlassen.
IAB können zwar vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts steuermindernd geltend gemacht werden (§ 7g EStG). Die nachträgliche Steuerbefreiung der Einnahmen (wie bei den kleinen PV-Anlagen ab 2022 geschehen) führt ...
Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden häufig Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. In der Praxis ist dann ...
Auch ein elektronisches Fahrtenbuch ist zeitnah zu führen. Nachträgliche Änderungen müssen programmtechnisch ausgeschlossen oder aber zumindest unmittelbar erkennbar sein (FG Düsseldorf 24.11.23, 3 K 1887/22 H[L]).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe sind häufig damit betraut, für ihre Mandanten bestimmte Auslagen zu tätigen und diese dann ihren Mandanten weiterzuleiten. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte – und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben – hängen nicht mit dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO). Zur Anwendung der §§ 64, 67 AO auf Mitarbeitercafeterien, die aus arbeitsrechtlichen Gründen defizitär ...