Ein Pilot ohne eigenes Flugzeug, der in einen Betrieb eingegliedert ist und einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt, ist abhängig beschäftigt und grundsätzlich sozialversicherungspflichtig (BSG 23.4.24, B 12 BA 9/22 R).
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften i. S. v. § 22 Nr. 1a EStG dar (BFH 18.10.23, X R 7/20).
Das BVerfG (17.8.23, 2 BvR 2161/20) hat die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz voll zu versteuern ist, ...
Das Bundessozialgericht hat über die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Nichtinstallation des Telematikinfrastruktur-Konnektors (TI) entschieden. Es hat die Revisionsklage einer BAG zurückgewiesen und den Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors für rechtmäßig erklärt (BSG 6.3.24, B 6 KA 23/22 R).
Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen „Betriebsstättenmodell“ und nicht nach dem ...
Wird ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten nach § 20 UmwStG eingebracht, kann der im Einzelunternehmen gebildete IAB nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Durch die ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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Aufwendungen von mehr als 110 EUR je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Die verspätete Pauschalversteuerung kann also extrem teuer werden. Von daher sind Arbeitgeber gut beraten, wenn sie von Anfang an auf eine korrekte Versteuerung der geldwerten Vorteile achten (BSG 23.4.24, B 12 BA 3/22 R).