Nach der Entscheidung des BVerfG (28.11.23 2 BvL 8/13, Beschluss) ist eine unentgeltliche Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Personengesellschaft nun ebenfalls von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gedeckt. Somit sind steuerneutrale Buchwertfortführungen bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Schwester-Personengesellschaften endlich begünstigt. In der Praxis stellen sich hierbei regelmäßig konkrete Einzelfragen ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Eine nebenberufliche Dozentin an einer Schule, die auf die Erlangung eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses (Altenpflege) gerichtet ist, ist abhängig beschäftigt, wenn sie als Vertretungskraft für andere ...
Im Zusammenhang mit dem Leasing bei – teilweise – betrieblich genutzten Pkw wird gerne das „Dezember-Leasing-Modell“ genutzt. Der BFH hat dem Modell aber soeben für die Fälle den Boden entzogen, in denen das geleaste Fahrzeug nicht dauerhaft, also über die gesamte Leasinglaufzeit, zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (BFH 12.3.24, VIII R 1/21).
Notwendige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung eines MVZ ist, dass dieses tatsächlich über einen (zahn-)ärztlichen Leiter verfügt. Leistungen, die von einem MVZ erbracht werden, das keinen ...
Eine Online-Plattform für Fernbehandlungen darf keine Partnerapotheken benennen, da dies einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Nennung von Partnerapotheken auf der Website der Plattform verstößt gegen die ...
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Ein Bilanzbuchhalter, der im Auftrag einer Steuerberaterpartnerschaft unter deren Fachaufsicht und in Eingliederung in deren arbeitsteilig organisierten Betriebsablauf schwerpunktmäßig im Homeoffice tätig wird, übt bei Fehlen relevanter unternehmerischer Chancen und Risiken auch dann eine abhängige Beschäftigung aus, wenn ihm große Freiheiten bei der Ausgestaltung seiner Arbeitszeiten eingeräumt werden (LSG Niedersachsen-Bremen 6.3.24 L 2/1 BA 84/23).