Eine Augenärztin, die in einer Privatpraxis Sprechstunden übernimmt und am von ihr erwirtschafteten Honorar mit 35 % beteiligt ist, hat kein unternehmerisches Verlustrisiko und ist abhängig beschäftigt (BSG 12.12.23, B 12 R 10/21 R).
Gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn ...
Gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nicht. Dies gilt auch für Earn out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist (BFH 9.11.23, IV R 9/21).
Die Entscheidung des BFH (8.5.24, VIII R 9/21) befasst sich mit der Steuerfreiheit von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit als ...
Wer durch falsche bzw. gefälschte Bewertungen in die Irre führt, ist Mitbewerbern gegenüber zur Unterlassung und bei nicht beseitigter Wiederholungsgefahr auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ...
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Der Barwert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück erwirbt (BFH 23.1.24, IX R 14/23).