Der Bundestag hat am 26.9.24 das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“, beschlossen, das zwei Erleichterungen für die abgabepflichtigen Unternehmen vorsieht: Ab dem 1.1.25 wird die Bagatellgrenze für erteilte Aufträge von 450 EUR auf 700 EUR angehoben und ab dem 1.1.26 weiter auf 1.000 EUR (§ 24 Abs. 2 und § 54 KSVG n. F.). Ferner wird ab 2025 neben der Übungsleiterpauschale auch die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG (seit 2021: 840 EUR) aus der Bemessungsgrundlage für die Abgabe ausgenommen ...
Musiker und Sänger unterliegen mit ihren Einkünften der Einkommensteuer. Mit ihren Umsätzen unterliegen sie grundsätzlich auch der Umsatzsteuer, sofern sie nicht als Kleinunternehmer gelten und soweit keine ...
Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 % betragen. Dies sieht die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 vor (BGBl I 24 Nr. 274 vom 4.9.24).
Der Verwaltungsrechtsweg ist in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Rückforderung von Vergütungen für Corona-Testungen durch eine Kassenärztliche Vereinigung gemäß der Coronavirus-Testverordnung zulässig. Weder die Regelungen des Sozialgesetzbuchs noch das System der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf solche Vergütungsstreitigkeiten anwendbar (BVerwG 21.3.24, BVerwG 3 B 12.23, Beschluss).
Der BFH (22.5.24, VIII R 3/22) hat entschieden, dass Zahlungen einer Bank in Form einer „Nutzungsentschädigung“ im Rahmen eines Vergleichs zur Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags in der Regel nicht ...
Die Nachbesetzung einer Arztstelle im MVZ setzt voraus, dass der ausscheidende Arzt und der prospektive neue Stelleninhaber derselben Arztgruppe im Sinne der Regelungen der Bedarfsplanung angehören und das ...
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Das LSG Baden-Württemberg (16.11.23, L 7 BA 351/22, Rev. BSG B 12 BA 17/23 R) hat entschieden, dass ein Arzt, der in einer Privatklinik (§ 30 GewO) als „Operateur“ und „leitender Arzt“ tätig ist und dabei das gesamte Behandlungsmanagement der Klinik überlässt, als abhängig Beschäftigter und damit sozialversicherungspflichtig gilt. Trotz eigener ärztlicher Entscheidungen führten die Einbindung in die Klinikstruktur, das fehlende Unternehmerrisiko sowie die Tatsache, dass die Klinik das ...