Seit VZ 2015 kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (vgl. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG). Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung) ist entsprechend der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG auszulegen (BFH 27.3.24, VI R 5/22).
Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments, selbst wenn dies gegen § 32 der Berufsordnung für Ärzte (BO-Ä) verstößt, da die Regelung primär den Arzt ...
Mit dem Programm „Soforthilfe Corona“ wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage ...
Die Tätigkeit eines Palliativmediziners kann je nach vertraglicher Ausgestaltung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder als selbstständige Tätigkeit erfolgen. Eine fachlich weitgehende Weisungsfreiheit spricht nicht entscheidend für eine Selbstständigkeit, wenn - wie hier - eine überragende institutionelle Einbeziehung in das Versorgungskonzept des Trägers der Palliativversorgung vorliegt (LSG Baden-Württemberg 26.3.24, L 11 BA 1883/21, Urteil).
Der BFH (30.9.20, VI R 11/19; 8.2.24, VI B 46/23) hat in jüngster Vergangenheit zweimal zu der Frage Stellung nehmen müssen, wann Rettungsassistenten und Rettungssanitäter eine erste Tätigkeitsstätte haben.
Nach der Entscheidung des BVerfG (28.11.23 2 BvL 8/13, Beschluss) ist eine unentgeltliche Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .