Nach dem Zivilrecht kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nur einen Anteil (Mitgliedschaftsrecht) haben. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Anteil hinzu, so behält dieser neu hinzu erworbene Anteil grundsätzlich nicht seine rechtliche Selbständigkeit (FG Düsseldorf 2.10.13, 13 K 2696/11 F, BFH NZB VIII B 131/13).
Das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage wird im Rahmen der Gewinnermittlung, nämlich durch den Ansatz einer Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschussrechnung, ausgeübt. Für die ordnungsgemäße Ausübung des ...
Eine Apothekerin ist soweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, als sie die Gegenstände (Praxiseinrichtung etc.) und Umbauleistungen (Deckendurchbruch, Treppe etc.) nicht für ihre Apotheke, sondern für ihre ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2015 bei 5,2 % liegen. Das wohl keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt vor allem an dem kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, wodurch die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten wird.
Der BFH hat die anhängigen Verfahren für August mitgeteilt. Darunter sind auch einige für Freiberufler interessante Verfahren, u.a. zu den Fahrtkosten eines Belegarztes und zur Frage, ob podologische Behandlungen ...
Reiner Schwimmunterricht kann als von Privatlehrern erteilter Schulunterricht steuerfrei sein. Für Aqua-Fitness und Baby-Schwimmen ist das eher zweifelhaft (BFH5.6.2014, V R 19/13).
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
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Es liegt kein begünstigter Veräußerungsgewinn vor, wenn der Veräußerer nach Übertragung des Anteils am Architekturbüro die zuvor schon ausgeübte Tätigkeit als Sachverständiger in einem Maße fortführt, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet (FG Münster 4.7.14, 4 K 2898/12 F).