Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht tarifbegünstigt, wenn der Steuerpflichtige zuvor nach einheitlicher Planung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung einen Teil des Mitunternehmeranteils ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen hat (BFH 9.12.14, IV R 36/13).
Werden Teile der wesentlichen Betriebsgrundlagen einer KG unter Fortführung stiller Reserven auf eine Schwester-KG übertragen und die Mitunternehmeranteile an der Schwester-KG entgeltlich veräußert, ist die ...
Maßgeblich für die Sozialversicherungspflicht sind die vertragliche Ausgestaltung und der Wille der Vertragsparteien, tatsächliche Freiheiten des Honorararztes bei der Gestaltung seiner Dienste, das Auftreten des ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden Pkw, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann er für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgaben abziehen.
Sind von einem Warenwirtschaftssystem programmgesteuert abgespeicherte Einzeldaten keine nach § 147 Abs. 1 AO gesondert aufzubewahrenden Unterlagen, so besteht hierauf auch kein Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Ein Vertrags(zahn)arzt darf zwei hälftige Zulassungen an unterschiedlichen Standorten haben. Dies gilt selbst dann, wenn die Zulassungen in unterschiedlichen Bezirken einer Kasssen(zahn-)ärztlichen Vereinigung (KV) liegen. Maßgeblich ist allein, dass der Vertrags(zahn-)arzt den ihm obliegenden Präsenzpflichten nachkommt. Der restriktiven Verwaltungspraxis nahezu aller KVen erteilte das BSG (1.11.14, B 6 KA 11/14) damit eine deutliche Absage.