Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
Die Zukunft der Ärzte und Zahnärzte wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Lars Lindenau gibt einen Überblick über die Trends bei Ärzten und Zahnärzten, auf die sich Berater einstellen müssen?
Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische ...
Die von einem Arzneimittelhersteller gegenüber einer niederländischen Versandapotheke gemäß § 130a SGB V gewährten Herstellerrabatte sind nicht in die Bemessungsgrundlage des innergemeinschaftlichen Erwerbs der inländischen Krankenkasse als Entgelt von dritter Seite einzubeziehen (FG Münster 13.3.18, 15 K 832/15 U, NZB BFH V B 38/18).
Rabatte von Pharmaunternehmens, die an private Krankenversicherungen (PKV) geleistet werden, führen trotz fehlender Lieferkette zu Entgeltminderungen, wodurch eine Gleichstellung mit den gesetzlichen ...
Privater Tangounterricht für mehrere Tanzschüler ist nach nationalem Recht umsatzsteuerpflichtig, nach Unionsrecht könnte jedoch eine Befreiung vorliegen (FG Berlin-Brandenburg 8.11.17, 5 K 5108/15, Rev.
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
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Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Die Gewährung des Pflegepauschbetrages wird durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege ausgeschlossen, sei es als – steuerfreie – Pflegevergütung oder als Aufwendungsersatz. Das gilt unabhängig von deren Höhe, denn das gesetzliche Einleitungswort „wenn“ begründet ein absolutes Abzugsverbot. Diese Einschränkung ist hinnehmbar, weil tatsächlich verbleibende außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich nach § 33 EStG geltend gemacht werden können, wenn auch mit ...