Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxismietvertrag

    Die Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag eines Zahnarztes erfasst auch Kieferorthopäden

    | Zwar ist im Gegensatz zu einem Kieferchirurgen ein Kieferorthopäde in der zwischen den Parteien vereinbarten Konkurrenzschutzklausel nicht explizit erwähnt, sondern nur Zahnärzte und Kieferchirurgen. Auch ein Kieferorthopäde ist jedoch als (Fach-)Zahnarzt aufgrund der vorangegangenen notwendigen zahnmedizinischen Ausbildung gleichzeitig auch ein Zahnarzt und als solcher ein möglicher Konkurrent zum Beklagten (OLG Frankfurt am Main, 12.4.18, 2 U 111/17). |

     

    Der Praxismietvertrag enthielt folgende Konkurrenzschutzklausel: „Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass er im A-Zentrum ohne schriftliche Zustimmung des Mieters keine Praxisflächen an einen weiteren Zahnarzt oder einen Kieferchirurgen vermieten wird.“ Der Vermieter war der Auffassung, dass die Ansiedlung einer kieferorthopädischen Praxis nicht unter die Klausel falle.

     

    Das Gericht hält fest: Die Auslegung, was nach dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Konkurrenz ausgeschlossen werden sollte, hat sich an den jeweiligen Interessen der Parteien zu orientieren. Der Vermieter hat eingeräumt, dass es dem Zahnarzt bei Vertragsschluss wichtig war, in der Liegenschaft keinen wie auch immer gearteten Konkurrenten dulden zu müssen, was auch höher qualifizierte Fachzahnärzte einschließt. Dies hat der Vermieter durch die Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert. Demgegenüber wiegt das Interesse des Vermieters an einer Vermietung von Räumen an eine kieferorthopädische Praxis geringer, da dies lediglich eine von zahlreichen Vermietungsmöglichkeiten selbst im medizinischen Bereich ist. Im Verhältnis zum Zahnarzt könnte ein Kieferorthopäde, der eine Approbation als Zahnarzt haben muss, nicht daran gehindert werden zahnärztliche Tätigkeiten auszuüben, etwa eine Zahnsanierung vor Anpassung einer Zahnspange.

    Quelle: ID 45827732

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents