05.01.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Honorar bei Bauverzögerung (Teil 2)
In der Ausgabe 12/2020 hatte PBP über eine aktuelle BGH-Entscheidung zur vereinfachten Bemessung des Zusatzhonorars bei Bauzeitenverzögerungen berichtet. Dabei hatten wir darauf hingewiesen, dass eine vertragliche Ausgangslage (Festlegung von Vertragsterminen) bestehen muss, auf dessen Basis die Berechnung des Zusatzhonorars aufsetzen kann. Der folgende Beitrag ergänzt diese Berichterstattung anhand einer ähnlich wichtigen Entscheidung des OLG Koblenz.
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04.01.2021 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Die Abnahme der Architekten- und Ingenieurleistung ist nach § 650g BGB eine Voraussetzung, damit das Honorar fällig wird. Das regelt § 15 HOAI 2021. Diese Honorarhürde ist weniger hoch als vermutet, weil Sie die Abnahme auch selbst herbeiführen können, indem Sie etwa zögerliche Auftraggeber in Zugzwang setzen. Nutzen Sie dafür das PBP-Musterschreiben.
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03.01.2021 · Nachricht aus PBP · Unternehmensführung
Sie haben die Anforderungen der DSGVO vor zweieinhalb Jahren unter Schmerzen in Ihrem Büro eingeführt und wollen jetzt ein Update, wo Sie in der Praxis konkret stehen und was Sie vielleicht noch besser machen können? Dann nutzen Sie das kostenlose Webinar des Qualitätsverbund Planer am Bau am 22.01.2021 von 10:00 bis 12:00 Uhr.
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02.01.2021 · Nachricht aus PBP · Webinar am 04.02.2021
Die Lph 8 ist, was Honorierung und Haftung angeht, mit die wichtigste Lph für die planenden Berufe. Zu beiden Aspekten hat der BGH jüngst wichtige Entscheidungen gefällt. Zum einen ging es darum, inwieweit der Objektüberwacher (immer auch) für Ausführungsmängel (mit)haftet. Zum anderen darum, wann er bei Bauzeitverzögerungen Anspruch auf ein Zusatzhonorar hat. Im Webinar am 04.02.2021 macht Sie Klaus D. Siemon mit den beiden für Planer höchst erfreulichen Entscheidungen vertraut.
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29.12.2020 ·
Checklisten aus PBP · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · Verträge/Honorar/Änderungen
Seit 01.01.2021 gilt die HOAI 2021. PBP hat beide Fassungen gegenübergestellt. Die Synopse HOAI 2021 - HOAI 2013 zeigt Ihnen sofort, was sich alles geändert hat.
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29.12.2020 · Fachbeitrag aus PBP · HOAI 2021
Die HOAI 2021 ist am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist damit am 01.01.2021 in Kraft getreten. Wie in PBP bereits beschrieben, stellen der Wegfall der preisrechtlich geregelten Mindestsatzgrenze, des Schriftformerfordernisses bei Auftragserteilung und der Umstand, dass die Honorartafelwerte nur noch als „Orientierungswerte“ gelten, die zentralen Änderungen dar. Die HOAI 2021 hat aber noch weitere Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft.
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29.12.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Unternehmensführung
„Wir sind gut aufgestellt“. Das haben Sie gegenüber Mitarbeitern (z. B. im Jahresgespräch), Kollegen, Geschäftspartnern oder Kunden sicher schon so gesagt. Aber worauf basierte diese optimistische Aussage? Auf Ihrem Gefühl? Ihrem Optimismus? Dem Stand des Bankkontos? Oder auf einer Summe von ergebnistreibenden Faktoren, mit denen Sie Ihr Büro systematisch bewertet haben? Der folgende Beitrag weist Ihnen den Weg zu dieser objektiven Analyse, die auch Optimierungspotenziale aufdecken ...
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22.12.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Die anrechenbaren Kosten sind das honorarbestimmende Element – und bedürfen deshalb Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Das gilt nicht nur fürs Bauen im Bestand (Stichwort mitverarbeitete Bausubstanz) sondern auch in anderen Konstellationen. PBP stellt Ihnen nachfolgend einen Fall vor, in dem Erdarbeiten einen großen Anteil an der Baumaßnahme hatten und die besondere Vereinbarung zu den anrechenbaren Kosten zu erheblichen Honorarverlusten führte.
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22.12.2020 · Nachricht aus PBP · Mitarbeiterführung
Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kita-Ferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird (§ 56 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 IfSG) und sie deshalb Urlaub nehmen müssen. So steht es im „Gesetz über eine Corona-Sonderzahlung für Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“, das von Bundestag und -rat beschlossen ist und rückwirkend ab dem 16.12.2020 in Kraft treten soll. Informieren Sie Ihre ...
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22.12.2020 · Nachricht aus PBP · Steueränderung
Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung ist im Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet worden. Wenn Sie § 3 Nr. 11 EStG bisher nicht genutzt haben, können Sie Mitarbeitern den Corona-Bonus also bis zum 30.06.2021 gewähren.
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