17.09.2020 · Nachricht aus PBP · HOAI
Der Weg zur HOAI 2021 ist geebnet. Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 per Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei gemacht, der Bundesrat am 18.09.2020 keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben. Damit wird die neue HOAI am 01.01.2021 in Kraft treten können.
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16.09.2020 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Eine Klausel in den AGB des Auftraggebers, dass vom Werklohn des Auftragnehmers ein pauschaler Abzug u. a. für die Beseitigung des Bauschutts vorzunehmen ist, benachteiligt diesen unangemessen und ist insgesamt unwirksam. Mit dieser Entscheidung des OLG Brandenburg dürfte eine jahrelang geübte Praxis, gewerkeübergreifende Aufwendungen auf der Baustelle unkompliziert mittels einer Pauschale zu finanzieren, ein Ende haben.
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14.09.2020 · Nachricht aus PBP · Honorarsicherung
Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung, wenn der bezeichnete Anspruch durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen abgegrenzt werden kann. Für die Hemmung der Verjährung reicht es aus, wenn der Sachbearbeiter des Auftraggebers aufgrund des Schriftverkehrs und den Angaben im Mahnbescheid die Forderung einem Bauvorhaben zuordnen kann. Das hat der BGH entschieden.
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14.09.2020 · Nachricht aus PBP · Auftragsbeschaffung
Der Gewinner eines Architektenwettbewerbs hat keinen Anspruch, den Zuschlag für den Planungsauftrag zu erhalten. Er kann aber verlangen, dass das Ergebnis des Wettbewerbs viel höher als andere Kriterien der Auftragsvergabe gewertet wird. Wie hoch dieser Punktevorsprung mindestens sein muss, hat jetzt das OLG Frankfurt festgelegt.
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11.09.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Es kommt immer wieder vor, dass Positionen, die in einem LV beauftragt worden sind, im Zuge des Baufortschritts doch nicht ausgeführt werden. Zwei Entscheidungen des BGH und des OLG München lehren, dass sich in solchen Fällen ein ungeahntes Zahlungsrisiko für Ihren Auftraggeber auftut. Beraten Sie Auftraggeber deshalb sorgfältig und vermeiden Sie, dass der Auftraggeber Sie im Zahlungsfall mit in die Haftung nimmt.
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07.09.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Auftragsbeschaffung
„Du, ich kenne da jemand, der will bauen. Ruf den doch mal an und berufe Dich dabei auf mich“. Diese Auftragsbeschaffung per zufälliger Mundpropaganda kann funktionieren. Besser ist es, wenn Sie Ihr Auftragsbeschaffungsnetzwerk verbreitern. Die neue Plattform „Construyo“ ist zwar keine echte Ausschreibungsplattform. Sie kann Planern aber trotzdem den Weg zu neuen Aufträgen bzw. Auftraggebern bieten. PBP hat sich mit Leonhard Jeub von construyo unterhalten.
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04.09.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Auftragsanbahnung
Sie haben mit Bauherren gute Gespräche geführt, Planungsleistungen und Kostenermittlungen erbracht und vielleicht sogar schon einen Vertrag unterschrieben. Doch plötzlich teilt Ihnen der Bauherr mit, der Vertrag sei unwirksam und er trete davon zurück. Sie könnten Ihre Leistungen „in den Wind schreiben“ und hätten keinen Honoraranspruch. Diese Fälle gibt es nicht? Doch die gibt es, die Rechtsprechung belegt das nachdrücklich.
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02.09.2020 · Nachricht aus PBP · Büroführung
Digitale Tools für Planer am Bau sprießen wie Pilze aus dem Boden. Aber wie funktionieren die konkret und welche Tools helfen den planenden Berufen im Alltag wirklich weiter? Antworten auf diese Fragen liefert der neue Online-Lehrgang „Toolwerkstatt Planungsbüro“.
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02.09.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Planungsbüros werden von Auftraggebern zunehmend in die Bearbeitung von Rechtsfragen hineingedrängt. Das ist Fakt, birgt aber auch Gefahren. Die hat vor Kurzem eine Entscheidung des OLG Koblenz offengelegt. Dort hatte der Planer seinem Auftraggeber empfohlen, einen Bauvertrag mit einem unzuverlässigen Unternehmen zu kündigen. Das fiel ihm böse vor die Füße. Lernen Sie Sachverhalt und Entscheidung kennen und ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse.
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02.09.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Welche Leistungen müssen wir eigentlich für das vereinbarte Honorar erbringen? Für welche Leistungen können wir eine weitere Vergütung abrechnen? Die Antwort des OLG Brandenburg lautet: Indem Sie den Vertragsgegenstand und das Ausgangshonorar festlegen. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt Ihnen, wie Sie im Tagesgeschäft vorgehen.
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