Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“, bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.09.2013 entschieden und insoweit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.
Bei der zahnärztlichen Behandlung von Minderjährigen bestehen einige Unsicherheiten – beim Abschluss des Behandlungsvertrags genauso wie bei den Fragen, an wen die Aufklärung überhaupt gerichtet werden muss und ...
Prophylaxeleistungen gehören zwar zum Standard in der zahnärztlichen Praxis. Dennoch verbergen sich hier und da Umsatzpotenziale, die Sie so vielleicht nicht vermutet hätten. Wir stellen Ihnen Beispiele vor.
Eine Patientin hatte sich insgesamt drei für den 12., 22. und 27. November 2012 angesetzte Behandlungstermine bei einem Zahnarzt reservieren lassen. Den ersten Behandlungstermin hatte sie wegen einer persönlichen Verhinderung vorher abgesagt. Zu den beiden folgenden Terminen ist sie dann aber ohne Absage einfach nicht erschienen. Der Zahnarzt verlangte daraufhin von der Patientin wegen der nicht wahrgenommenen Behandlungstermine vergeblich einen Betrag von 600 Euro und verklagte sie schließlich auf Zahlung.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 18. März 2013 (Az. 19 K 66 12/11, Abruf-Nr. 131692 ) entschieden, dass eine Begründung für einen erhöhten Steigerungssatz in der Rechnung nachgereicht werden kann.
Die mit der Novellierung der GOZ 2012 verbundene Hoffnung, durch klare Regelungen zu den Gebühren würden sich die Einwendungen der Kostenerstatter minimieren, wurde bisher enttäuscht. Nach wie vor – ...
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Oktober 2013 (Az. III ZR 325/12; Abruf-Nr. 133482 unter pa.iww.de ) entschieden, dass die Abtretung einer zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft wirksam war, obwohl die Weiterabtretung an die refinanzierende Bank als unwirksam erachtet wurde.