Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die privaten Krankenversicherungen (PKVen) verpflichtet, seit dem 1. Januar 2009 brancheneinheitlich den so genannten Basistarif zu „bezahlbaren Prämien“ anzubieten – mit Kontrahierungszwang sowie ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen oder ähnliches. Mittlerweile steigt die Zahl der Basistarif-Versicherten, was sich in der Zahnarztpraxis bemerkbar macht. Vielfach gibt es jedoch Wissenslücken in Bezug auf den ...
Die Krankenkasse hat nur drei Möglichkeiten, mit einem vorgelegten Heil- und Kostenplan zu verfahren: Sie kann die Genehmigung erteilen, sie ablehnen oder einen Gutachter einschalten. Sie darf aber nicht ...
Grundsätzlich müssen alle Heil- und Kostenpläne vor Beginn der Behandlung der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies ist zwar lästig, man sollte sich jedoch strikt an diese Regel halten und nicht dem Drängen des Patienten nachgeben und „schon mal anfangen“. Auch reicht ein (fern-)mündliches Einverständnis der Krankenkasse nicht aus – es muss schriftlich – zur Not per Fax – erteilt werden. Zum Glück verzichten die Krankenkassen bei immer mehr Behandlungen auf die ...
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 15. April 2013 (Az. 2 S 512/13, Abruf-Nr. 132438) eine einstweilige Anordnung bestätigt, wonach es der Postbeamtenkrankenkasse (kurz: PBeaKK) ...
Die Werbung für zahnärztliche Leistungen mit Rabatten und zu Festpreisen ist berufsrechtswidrig und somit wettbewerbswidrig. Die DAK wurde Mitte August 2013 von der Wettbewerbszentrale abgemahnt und aufgefordert, die ...
KI in der Zahnarztpraxis: Wo lohnt sie sich wirklich?
Künstliche Intelligenz ist in die Zahnarztpraxis eingezogen. Doch in welchen Bereichen lohnt sich der KI-Einsatz? Und was bedeutet er für das Arzt-Patienten-Verhältnis? Die Schwerpunktausgabe von ZR ZahnmedizinReport bietet aktuelle Antworten.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung verurteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ein.