Nur dokumentierte Leistungen gelten als erbrachte Leistungen – daher ist jeder Zahnarzt gesetzlich verpflichtet, die beim Patienten durchgeführten Maßnahmen sorgfältig aufzuzeichnen. Dies gilt nicht nur für die durchgeführten Behandlungen, sondern auch für alle Beratungs- und Aufklärungsgespräche. Leider entspricht die Dokumentation häufig nicht den rechtlichen Anforderungen. Diese finden sich unter anderem im § 630 f. Abs. 2 und § 630 h Abs. 3 des Patientenrechtegesetzes.
München, 2. April 2014 - Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass die Verschlüsselung der Zahnarztnummer bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen nicht zulässig ist.
Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ...
Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich in 2013 auf ein neues Bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) verständigt. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde das Inkrafttreten des BEL II – 2014 vom 1. Januar auf den 1. April 2014 verschoben. Mittlerweile wurde das Gemeinsame Rundschreiben von den Vertragspartnern noch einmal überarbeitet (Stand: 19. März 2014). Hierbei wurden auch Empfehlungen der ...
Viele Privat- und GKV-Patienten mit Zusatzversicherung erhalten von ihrer Privatversicherung eine PKV-Karte. Die Karte soll für einen schnelleren Ablauf in den Praxen und für eine Minimierung der Fehlerquote bei der ...
Mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und die ...
Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 27. Februar 2014 (Az. 5 U 101/13) entschieden, dass der Anspruch einer Patientin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer angeblich fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung nicht berechtigt war.