In jüngster Zeit häuft sich wieder die Praxis einzelner privater Krankenversicherer (PKVen), Ansprüche auf Honorarrückforderung gegenüber Zahnarztpraxen oder Abrechnungsstellen geltend zu machen. Gestützt werden sie auf Abtretungsvereinbarungen mit den Privatversicherten, wenn die Versicherung Kostenerstattung zum Beispiel für streitige Gebührenziffern geleistet hat. Diese Vorgehensweise wird häufig bei analog berechneten Positionen praktiziert, insbesondere bei Wurzelkanalbehandlungen.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen gemäß § 30 Abs. 1 SGB IV nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen. Verträge mit zahntechnischen Laboren oder ...
FRAGE: „Ein Patient (privat) kam zu uns zur Weiterbehandlung, nachdem er beim Notdienst wegen Schmerzen unter einem Brückenglied behandelt wurde (gereinigt, CHX-Spülung, Streifen). Es war kein Fremdkörper oder ...
Der Fall: Eine Zahnärztin ist seit dem 1.August 2004 zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. Die Fortbildungsnachweise legte sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren seit der Zulassung - also bis zum 31. Juli 2009 - vor, sondern um wenige Tage verspätet erst am 10. August 2009. Die KZV kürzte daraufhin das Honorar für das dritte Quartal 2009 um 10 Prozent.
Nachdem der im Oktober 2014 bekannt gewordene Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) bereits für einige Unruhe gesorgt hatte, hat der Gesetzgeber im Dezember 2014 zwischenzeitlich den ...
Seit der GOZ-Novellierung 2012 müssen bei GKV-Patienten für Komposit-Restaurationen im Seitenzahnbereich die GOZ-Nrn. 2060 bis 2120 herangezogen werden. Um Honorarverluste zu vermeiden, muss der Faktor erhöht werden.
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Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Nach drei Jahren seit dem Inkrafttreten der GOZ 2012 zum 1. Januar 2012 kann eine aussagekräftige Bilanz der in der Praxis auftretenden häufigsten Erstattungsprobleme gezogen werden, wie sie sich in der anwaltlichen Bearbeitung von Gebühren- und Erstattungsfragen abbilden.