26.01.2017 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Um das Überschreiten des 2,3-fachen Faktors gegenüber dem Kostenträger des Patienten rechtfertigen zu können, muss eine werthaltige und nachvollziehbare Begründung angegeben werden. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet § 5 Abs. 2 GOZ. In der letzten Ausgabe wurden mögliche Begründungen für das Überschreiten des 2,3-fachen Faktors bei den GOZ-Nrn. 2180, 2190, 2195 und 2197 dargestellt. Nachfolgend erhalten Sie die Begründungen zu den GOZ-Nrn. 2200, 2210, 2220, 2250, 2260, 2270, 2290, 2300, 2310 und 2320 ...
26.01.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt einige Fragen unserer Leser von allgemeinem Interesse. In diesem Beitrag: – Analogabrechnung des HPV-Tests? Private Versicherung fordert die Zusendung der ...
11.01.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu ...
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05.01.2017 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Dezember 2016 ihren aktualisierten Kommentar zur GOZ sowie den geänderten Katalog der Analogleistungen veröffentlicht. Nachfolgend die Änderungen im Überblick:
21.12.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Die Erstattung zahntechnischer Laborkosten durch private Krankenversicherer (PKV) ist ein Problem, das immer öfter durch die Patienten an die Zahnarztpraxis herangetragen wird. Vor dem Hintergrund, dass die aktuell auf ...
21.12.2016 · Fachbeitrag ·
Abrechnungsorganisation
Während des Jahreswechsels herrscht in vielen Praxen ein hektisches Durcheinander. Oft sind noch nicht alle Abrechnungen aus dem Vorjahr versendet, ggf. sind Änderungen bei den Richtlinien und Abrechnungsbestimmungen ...
21.12.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11.2016 (Az. II ZR 386/15, Abruf-Nr. 190289) entschieden, dass eine GKV-Patientin ihren Eigenanteil zahlen muss, obwohl sie den Heil- und Kostenplan (HKP) nach § 2 Abs. 3 S. 1 und 2 GOZ (Verlangensleistungen), der ihr neben dem von der Kasse genehmigten HKP erstellt worden war, nicht unterschrieben hatte.