In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion Leserfragen zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, die von allgemeinem Interesse sind. Die folgenden Fragen werden beantwortet: Parodontitis-Test: Beihilfe lehnt Erstattung ab – was tun? Endo-Revision einer Wurzelfüllung: Abrechnung bei
Frontzähnen und Prämolaren? Lappen-OP mit Knochenersatzmaterial und Membran: Was nach dem BEMA, was nach der GOZ abrechnen?
Probleme mit Erstattungsstellen sind im Praxisalltag leider an der Tagesordnung. Aber was sind die am häufigsten beanstandeten Leistungen und wie können Sie argumentieren, um eine Kostenerstattung für Ihre Patienten ...
Nachfolgend befassen wir uns mit Erstattungsproblemen bei der Abrechnung einer Perio-Flow-Behandlung und zeigen im Schreiben an die PKV, dass PZR und subgingivale Perio-Flow-Behandlung nicht das Gleiche sind.
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).
In seinem Beschluss vom 30.09.2016 (5 LA 178/15) hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit der Frage befasst, ob die Kosten einer antimikrobiellen photodynamischen Therapie (PDT) zur Parodontose-Behandlung ...
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139).