In der Zahnarztpraxis werden nicht nur medizinisch notwendige, sondern auch medizinisch nicht notwendige Leistungen erbracht und abgerechnet. Vielen Praxen ist jedoch unklar, wie diese Leistungen auf der Rechnung ausgewiesen müssen und ob Umsatzsteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden muss. Damit befasst sich dieser Beitrag.
In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion Fragen von Lesern zur Abrechnung, die von allgemeinem Interesse sind. Diesmal sind es die folgenden Fragen: +++ Zahn transplantieren: Was ist zusätzlich berechnungsfähig? ...
Das ist endlich mal eine erfreuliche Entscheidung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin vollständig ...
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat jetzt ermittelt, welche gesetzlichen Krankenkassen welche Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) zahlen. 42 der 74 getesteten Krankenkassen zahlen diesen Zuschuss, der sich meistens zwischen 35 und 60 Euro bewegt. Das hat die Zeitschrift in ihrer März-Ausgabe veröffentlicht.
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.02.2017 (Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551) entschieden, dass ein Patient wegen eines erst am gleichen Tag abgesagten Behandlungstermins 375 Euro Ausfallhonorar zahlen muss.
Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In dem BDSG werden europäische Vorgaben für Deutschland umgesetzt.
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Im November 2017 wurde ein neues Konzept für die Behandlung von Parodontalerkrankungen bei GKV-Versicherten verabschiedet. Es ist von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) erarbeitet worden und soll der Zahnärzteschaft als Grundlage für eine Neuausrichtung der Parodontitisbehandlung bei GKV-Versicherten dienen. Im folgenden Beitrag wird die Abrechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des neuen ...