25.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · GOZ
Damit zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden können, müssen sie vollständig erbracht (und dokumentiert!), plausibel und mit dem geltenden Gebührenrecht konform sein. Nur wenige Praxen nutzen den Gebührenrahmen ausgewogen. Sie scheuen den Aufwand, einen höheren Steigerungsfaktor gegenüber dem Kostenträger zu begründen und ziehen die bequemere, aber weniger einträgliche Variante vor. Honorarverluste sind dadurch programmiert. Worauf es bei patientenbezogenen Begründungen ankommt ...
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25.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Honoraroptimierung
In bestimmten Fällen muss sich der behandelnde Zahnarzt mit einem ärztlichen oder zahnärztlichen Kollegen über den Patienten beraten (Beispiele s. u.). Ein solches sog. Konsil findet in den meisten Fällen telefonisch statt. Hierfür ist die Nr. Ä60 aus dem für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ berechnungsfähig. Viele dieser Gespräche werden nicht bzw. nur unzureichend dokumentiert. Hierdurch geht wertvolles Honorar verloren.
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23.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Bildgebung
Bei der zahnärztlichen Behandlung sind röntgenologische Untersuchungen an der Tagesordnung. I. d. R. werden diese nach den Nrn. Ä5000 und Ä5004 abgerechnet. Die Herausforderung ist, dass beide Gebührenziffern zum sog. „reduzierten Gebührenrahmenb“ gehören (PA 02/2020, Seite 15). Und doch ist es möglich, Röntgenuntersuchungen in der Zahnarztpraxis aufwandsbezogen abzurechnen und somit Honorarverluste zu vermeiden. Es kommt auf die richtige Begründung an.
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21.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Honoraranspruch
Zahnärzte haben keinen Honoraranspruch, wenn die erbrachte Leistung für den Patienten völlig wertlos ist (PA 12/2018, Seite 2). Nutzt der Patient diese Leistung trotzdem, besteht der Honoraranspruch des Zahnarztes fort (PA 12/2018, Seite 2). Doch was bedeutet „Nutzung“ eigentlich? Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat kürzlich die Honorarklage einer Abrechnungsgesellschaft aus abgetretenem Recht abgewiesen (Urteil vom 10.06.2020, Az. 5 U 171/19, Abruf-Nr. 217193 ) und dabei Kriterien ...
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17.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Behandlungsunterlagen
Um ihre Leistungspflicht zu überprüfen, fordern private Krankenversicherer (PKV) über den Heil- und Kostenplan (HKP) hinaus oft weitere Behandlungsunterlagen an. Welche Auskunftspflichten hat in diesem Zusammenhang der Zahnarzt und welche der Patient? Wer muss die Unterlagen an wen herausgeben? Wo liegen die Grenzen? Und wie können Sie als Zahnarzt den damit verbundenen Aufwand abrechnen? Diese und andere Fragen beantwortet der folgende Beitrag. Grundlage ist ein realer Fall aus einer ...
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17.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Frage: „Wir haben mit einer individuell adjustierten Unterkieferschiene zur Veränderung der vertikalen Relation vorbehandelt. Die Patientin hat die untenstehende Therapieplanung bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) eingereicht. Von der PKV hat sie nun einen ablehnenden Bescheid erhalten. Bei der Begutachtung erfolgte unserer Meinung nach keine Trennung zwischen Sachverhalt und eigener Wertung (siehe untenstehende Aussagen der PKV). Welche Vorgehensweise könnten Sie in unserem Fall ...
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16.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Versicherungsrecht
Um ihre Leistungspflicht zu prüfen, lassen private Krankenversicherungen (PKVen) eingereichte Behandlungsunterlagen (z. B. Therapieplanung, HKP) oft von Gutachtern überprüfen. Unabhängig vom Auskunfts- und Einsichtsrecht gemäß § 630c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB; PA 01/2019, Seite 5) haben Patienten nach § 202 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch ein Einsichtsrecht in das von der PKV beauftragte Gutachten. Auch Sie als Zahnarzt können im Rahmen Ihrer behandlungsvertraglichen ...
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14.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Fortbildung
Das Erneuern und Instandsetzen von Suprakonstruktionen nimmt immer mehr Raum im Praxisalltag ein. Jedoch verursacht so manche Befundsituation erhebliches Kopfzerbrechen: Welche Elemente sollen erneuert werden? Und wie können zeitintensive Tätigkeiten wie Bergungen von Schraub- oder Abutmentfrakturen wirtschaftlich erbracht und abgerechnet werden?
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11.09.2020 · Fachbeitrag aus PA · Telezahnmedizin
Seit dem 01.07.2020 sind Videosprechstunden und -fallkonferenzen auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Zum 01.10.2020 werden diese Leistungen in den BEMA aufgenommen. Zudem wurden die Abrechnungsbestimmungen zu den BEMA-Nrn. 03, 181 und 182 geändert (Details online unter iww.de/pa , Abruf-Nr. 46825677 .
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