08.04.2026 · Nachricht aus AAZ · Terminhinweis
Mit der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) ist die parodontologische Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten seit 2021 auf eine neue Grundlage gestellt worden. Über die PAR-Richtlinie und darüber, wie sie in der Dokumentation zahnärztlicher Leistungen umzusetzen ist,
informieren wir am nächsten Termin der Webinarreihe „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“. Die parodontologischen ...
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08.04.2026 · Nachricht aus ZP · Online-Seminar
Immer mehr Anbieter bringen KI-Lösungen für Zahnarztpraxen und Arztpraxen auf den Markt – etwa Systeme, die Behandlungen in Echtzeit dokumentieren und anschließend die Abrechnung erstellen. Doch dürfen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte solche Tools überhaupt einsetzen? Und wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen? Welche rechtlichen Risiken sind zu beachten? In unserem Webinar am 01.07.2026 von 14 bis 16 Uhr erhalten Sie praxisnahe Hinweise ...
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27.03.2026 · Fachbeitrag aus PA · Implantatprothetik
Die Formung des Emergenzprofils ist trotz ihrer hohen klinischen Relevanz nicht in der GOZ geregelt. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie die Leistung abrechnen können, mit welchen Reaktionen seitens der privaten Kostenträger Sie rechnen müssen und wie Sie Ihre Patienten bei der Durchsetzung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber der privaten Kostenträger unterstützen können.
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26.03.2026 · Fachbeitrag aus PA · Zahntechnik
Zahntechnische Leistungen, die am Behandlungsstuhl erbracht werden – sog. Chairside-Leistungen –, bergen nach wie vor ein unterschätztes Honorarpotenzial. In erster Linie werden sie mit Neuanfertigungen in Verbindung gebracht. Dabei wird oft verkannt, dass auch Chairside-Leistungen im Rahmen von Reparaturen als solche berechnet werden können. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen.
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26.03.2026 · Fachbeitrag aus PA · Themenspezial
Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen stellt Zahnarztpraxen immer wieder vor Herausforderungen. Denn gerade die zahntechnische Abrechnung zählt weder zum Curriculum des Zahnmedizinstudiums noch zu den Lehrinhalten der ZFA-Ausbildung. Wer hier Fehler macht, verschenkt wertvolles Honorar. Wie Sie zahntechnische Leistungen korrekt abrechnen und worauf zu achten ist, darüber berichtete PA zuletzt in diesen Veröffentlichungen.
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25.03.2026 · Fachbeitrag aus PA · Kinderzahnheilkunde
Viele Kinder zeigen beim ersten Besuch einer Zahnarztpraxis Angst, Unsicherheit oder sogar ausgeprägte Abwehrreaktionen. Um eine erfolgreiche zahnmedizinische Versorgung und eine dauerhafte Zusammenarbeit zu ermöglichen, ist häufig eine Desensibilisierung erforderlich.
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23.03.2026 · Nachricht aus PA · Kronen
Cerec-Versorgungen sind nach GOZ zu berechnen und bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich gleichartige Versorgungen. Sie können für Cerec-Vollkronen die Nrn. 2210 und 2197 GOZ berechnen. Für die optisch-elektronische Abformung ist die Berechnung der Nr. 0065 GOZ je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich angezeigt. Eine provisorische Versorgung benötigen Sie i. d. R. nicht, da die Krone in derselben Sitzung eingegliedert wird. Der GKV- Patient erhält den Festzuschuss 1.1 und 1.3, wenn ...
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23.03.2026 · Nachricht aus PA · Implantologie
Frage: „Bei einem Patienten muss eine Knochenaufbauschraube entfernt werden. Wie berechne ich dies?“
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23.03.2026 · Nachricht aus AAZ · Terminhinweis
Im kommenden Webinar aus der Reihe „Abrechnungspraxis“ geht es um herausnehmbaren Zahnersatz nach BEL II. Das Modul „Abrechnung zahntechnischer Leistungen Teil 3“ behandelt ausschließlich BEL-II-Leistungen. Inhalt sind Interims- und Cover-Denture-Prothesen, Totalprothesen (mit oder ohne Metallbasis) sowie Modellgussprothesen. Worauf bei herausnehmbarem Zahnersatz zu achten ist, erläutert Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn am Freitag, 08.05.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr. Weitere ...
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23.03.2026 · Nachricht aus PA · Brücken
Frage: „Wegen einer Entzündung mussten wir eine Brücke und die Abutments herausnehmen und reinigen. Anschließend wurde die Brücke wieder eingesetzt. Die Versicherung hat die Nr. 5110 GOZ im Zusammenhang mit der Nr. 9060a GOZ gestrichen, weil die beiden Ziffern nicht nebeneinander berechenbar seien. In der GOZ ist das Wiederbefestigen von Implantatbrücken jedoch mit der Nr. 5110 berechenbar. Irrt sich daher die Versicherung?“
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