Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung verurteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ein.
Die häufigsten Erstattungsstreitigkeiten mit privaten Krankenversicherern (PKVen) beziehen sich auf die Kürzung berechneter zahntechnischer Laborkosten und die medizinische Notwendigkeit geplanter Behandlungen.
Unter Zahnärzten ist es gängige Praxis, Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten nach entsprechender Einwilligung des Patienten an sogenannte Factoring-Gesellschaften zu verkaufen. Der Zahnarzt erhält im ...
Es ist bekannt, dass private Krankenversicherungen (PKVen) ihren Versicherten die Erstattung des Zahnarzthonorars oder der Laborkosten anbieten, wenn die Versicherten im Gegenzug vermeintliche Rückforderungsansprüche gegen die Zahnarztpraxis an sie abtreten. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, dass die Praxis vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten ein Abtretungsverbot vereinbart (siehe PA 02/2013). Nun stellt sich die Frage, ob der Patient die Praxis über die Abtretung in Kenntnis setzen muss und ...
Immer wieder schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Das kann später zu Schwierigkeiten mit dem Versicherer ...
Beinahe hätte man sich es denken können: Ein Zahnarzt darf keine Faltenunterspritzungen und Behandlungen mit Botulinumtoxin über den „Lippenrotbereich“ hinaus vornehmen. Ausnahme: Er hat zusätzlich eine ...
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Immer wieder schließen Patienten eine private Zahnzusatzversicherung ab, nachdem bei einem Zahnarztbesuch die Behandlungsbedürftigkeit ihres Gebisses festgestellt worden ist. Das kann später zu Schwierigkeiten mit dem Versicherer führen, wie zwei jetzt vom Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschiedene Fälle zeigen. In beiden verlangten die Patienten von ihrer Versicherung Leistungen für die Versorgung mit Implantaten.