Der wirtschaftliche Druck auf die Zahnarztpraxen hat nach der Einführung der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum 1. Januar 2012 zugenommen. Dies hat eine Umfrage des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ergeben. So gab die Mehrheit der befragten Zahnmediziner (90 Prozent) an, dass ein betriebswirtschaftlich kalkuliertes Stundenhonorar mit der neuen GOZ kaum zu erreichen sei. Viele Teilnehmer befürchten deshalb mittelfristig eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation.
Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. September 2011 (Az: 10 C 102/11; Abruf-Nr. 120506 ) entschieden, dass die Weitergabe von Patientenunterlagen durch ein Abrechnungsunternehmen an die refinanzierende Bank nicht ...
Eine GKV-Patientin beantragte bei ihrer Krankenkasse gemäß Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes die Versorgung mit Goldinlays, weil sie auf plastisches Füllungsmaterial allergisch reagiert. Dies wurde durch einen ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat am 26. April 2012 (Abruf-Nr. 121812) entschieden, dass im konkreten Fall dieBeihilfestelle ihre Erstattung nicht auf den Gebührenrahmen für die ärztliche Behandlung von Versicherten im Basistarif kürzen durfte.
Bei der Aufstellung des Heil- und Kostenplans sollte der Zahnarzt sehr sorgfältig sein. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom
22. Februar 2012, Az: 5 U 707/10 (Abruf-Nr. 121408 ) entschieden hat, kann ...
Nachdem das ursprüngliche Rechnungsformular zur neuen GOZ erhebliche Defizite aufwies, wurde am 2. Juli 2012 ein überarbeitetes Formular veröffentlicht. Aber auch dieses Formular wirft Fragen zur Anwendung auf.
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In diesem Beitrag befassen wir uns mit Honorarunterschieden bei Bema- und GOZ-Leistungen. Obwohl es bei einigen GOZ-Leistungen Punktzahlerhöhungen gab, sind dennoch sehr viele Bema-Leistungen deutlich besser bewertet als die entsprechenden GOZ-Leistungen.