29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Dieser dritte Teil der Beitragsserie zu Begründungen befasst sich mit mit den Füllungsleistungen. In der Tabelle stellen wir die folgenden Faktoren gegenüber: Faktor bei Berechnung des 1,0/2,3/3,5-fachen Satzes; Ø des Faktors laut KZBV-Jahrbuch 2015; Ø des bundesweit angesetzten Faktors laut BenchmarkPro Professional DZR GmbH.
26.10.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Krankenkassen bieten den Versicherten jetzt einen zweifelhaften Service: Sie stellen ungefragt Informationen zu Heil- und Kostenplänen auf einem Vergleichsportal ein, um vermeintlich günstigere Angebote einzuholen.
25.08.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Mit Novellierung der GOZ wurden nur wenige Leistungen in der Honorierung angehoben. Bei 70 Leistungen wird mit dem 2,3-fachen Satz das Honorar für die vergleichbare BEMA-Leistung nicht erreicht. Erfahrungsgemäß tun ...
27.07.2016 · Nachricht · Privatliquidation
Wer im Praxisteam mit Abrechnungen betraut ist, ärgert sich immer wieder, dass kostenerstattende Stellen Begründungen für die Faktorsteigerung einer GOZ-Position einfach ignorieren. Das ist aber zum Teil ein „hausgemachtes“ Problem, denn in vielen Praxen werden diese Begründungen eher „stiefmütterlich“ behandelt. In diversen Fortbildungen oder im Internet werden standardisierte Begründungen veröffentlicht. Werden diese schlicht übernommen, erkennt die Versicherung sie oftmals nicht an.
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27.07.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Immer wieder erlebt man in der Praxis, dass die Begründungen für das Überschreiten des 2,3-fachen Satzes bei der Liquidation nach GOZ-Nr. 2410 von den privaten Kostenerstattern moniert und Teile der Liquidation daher ...
29.06.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Im Jahr 2013 haben die BZÄK, der PKV-Verband und Vertreter der Beihilfe von Bund und Ländern die Einrichtung des Beratungsforums für Auslegungsfragen zur GOZ gegründet. Das Ziel ist es, einvernehmlich Beschlüsse zu ...
29.06.2016 · Fachbeitrag ·
Parodontologie
Im Rahmen einer umfangreichen parodontalen Therapie wurde augmentiert, ein collagen patch eingebracht und eine Unterfütterung der Weichgewebe vorgenommen. Die private Krankenversicherung (PKV) lehnte nach Rechnungslegung eine tarifliche Kostenbeteiligung bei drei Leistungen ab. Hier stellt sich die Frage: Ist die Kürzung unberechtigt? Und falls ja: Was kann man in diesem Fall antworten?