25.07.2018 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Versicherungen kürzen Laborkosten und verweisen auf die „ortsüblichen Preise“ – was tun?
Immer wieder kürzen Versicherungen die Erstattung der Laborpositionen mit der Begründung, es handele sich um BEB-Preise und nicht um die „ortsüblichen Preise“. Dabei kalkuliert jedes Labor – auch das Eigenlabor in der Zahnarztpraxis – seine Preise nach dem Kosten- und Zeitaufwand selbst. Der Patient erwartet in diesen Fällen eine Stellungnahme seiner Praxis. Dieser Beitrag zeigt daher auf, wie Sie ihm antworten können.
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