Grundsätzlich müssen die steuerpflichtigen Teile der Reisekostenvergütung bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung versteuert werden. Die OFD Frankfurt (29.5.13, S 2338 A - 43 - St 211) hat jetzt auf eine bundeseinheitliche Regelung hingewiesen, wonach es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn die steuerpflichtigen Teile bis zu einer Obergrenze von 153 EUR monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur vierteljährlich abgerechnet werden.
Um die Betroffenen des Hochwassers weiter zu unterstützen, hat das BMF (21.6.13, IV C 4 - S 2223/07/0015: 008) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen.
Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1.9.13 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen. Betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, ...
Kleinstkapitalgesellschaften i.S. des § 267a HGB unterliegen nicht der Prüfungspflicht des § 316 HGB. Wie bei kleinen Kapitalgesellschaften kann jedoch auch hier eine freiwillige Prüfung erfolgen. Erstellt die Kleinstkapitalgesellschaft einen Jahresabschluss ohne Anhang, setzt die Bestätigung der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage allerdings voraus, dass der Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf die Inanspruchnahme der ...
Das Hochwasser der letzten Wochen verursacht vielerorts horrende Schäden. Die Finanzverwaltung unterstützt Betroffene auf unterschiedlichen Wegen. Die folgenden Informationen hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ...
Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder ihren Streit im Steuerrecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am 5.6.13 einen äußerst umfangreichen Kompromissvorschlag, ...
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Arbeitgeber haben die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfreie Nachtzuschläge zu zahlen. Der praktische Fall verdeutlicht die jeweiligen Voraussetzungen und geht auch darauf ein, inwieweit Abschlagszahlungen zulässig sind.