Der BFH (30.8.17, XI R 37/14) hat entschieden, dass Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler (nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, kein Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers (an den Veranstalter oder die Mitspieler) sind. Deshalb muss der Pokerspieler von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen.
Der Vorbehaltsnießbrauch ist bei der Übergabe von Wirtschaftsgütern als Gestaltungsinstrument sehr beliebt. Soll jedoch ein Betrieb zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden, kann ein ...
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ...
Durch das seit dem 1.11.08 geltende „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ wurde das Eigenkapitalersatzrecht dereguliert. Seitdem war umstritten, ob Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Kapitalgesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe weiterhin als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG zu berücksichtigen sind. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH (11.7.17, IX R 36/15, Abruf-Nr. 196756 ) dies nun abgelehnt. Infolge ...
Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden ...
Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das BVerfG (Beschluss vom 12.7.17, 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Seit der Niedrigzinsphase werden die Gerichte immer wieder – erfolglos – mit der Frage beschäftigt, ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (0,5 % pro Monat bzw. 6 % im Jahr) für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist. Jüngst hat hierzu auch das FG Münster (17.8.17, 10 K 2472/16, Abruf-Nr. 196092 ) entschieden, dass der Gesetzgeber den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten hat.