02.04.2026 · Nachricht aus MBP · Lohnsteuer
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (BFH 19.11.25, VI R 18/24, Abruf-Nr. 252714 ; BFH, PM Nr. 10/26 vom 24.2.26; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR).
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Das Europäische Gericht (EuG 11.2.26, Rs. T-689/24) hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt. Danach soll der Vorsteuerabzug abweichend von den bisherigen Spielregeln früher geltend gemacht werden können bzw. müssen. Dies sieht der erste Generalanwalt beim EuGH offenbar kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen (C‑167/26 RX). Obwohl das Urteil damit noch nicht rechtskräftig ist, hat der BFH (26.2.26, V B 11/25) es dennoch zum Anlass genommen, in einem Verfahren die ...
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Kapitalgesellschaften
Der BFH hat sich aktuell mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen beschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen (BFH 19.11.25, I R 50/22, Abruf-Nr. 252606 ; BFH, PM Nr. 9/26 vom 19.2.26). Der andere Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf (BFH 17.12.25, I R 4/23, Abruf-Nr. 252608 ; BFH, PM Nr. 8/26 vom 19.2.26).
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) ist vorteilhaft, da die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem der Unternehmer die Entgelte vereinnahmt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Grundsätzlich haben auch Freiberufler diese Möglichkeit. Ob das aber auch gilt, wenn sie freiwillig Bücher führen, musste das FG Baden-Württemberg (9.7.24, 9 K 86/24, Abruf-Nr. 246962 ) entscheiden.
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Nach Ansicht des BFH (27.1.26, IX R 4/25, Abruf-Nr. 252715 ; PM Nr. 11/26 vom 24.2.26) ist selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, sodass ein Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt.
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Abgabenordnung
Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (13.1.26, 10 K 1344/23 E, Abruf-Nr. 252856 ) kann § 129 AO auch dann (zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen) als Berichtigungsnorm greifen, wenn der Bearbeiter einen programmgesteuerten Hinweis aus dem Risikomanagement erhält.
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Nebenleistungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung
Eigentlich sollte man erwarten, dass Erstattungs- und Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer identisch behandelt werden. Das ist jedoch ein Trugschluss, wie der BFH (26.9.25, IV R 16/23, Abruf-Nr. 252377 ) jüngst entschieden hat. Während Erstattungszinsen zu versteuern sind, dürfen Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abgezogen werden. Das birgt auch Zündstoff für reine Gewinnverschiebungen bei Betriebsprüfungen.
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Arbeitgeberleistungen
Viele Arbeitgeber haben Probleme, offene Ausbildungsplätze adäquat zu besetzen. In einigen Regionen und Branchen gibt es bereits einen regelrechten Wettbewerb um geeignete Kandidaten. Um hier „die Nase vorn zu haben“, bietet es sich an, das Entlohnungssystem für Auszubildende zu überdenken. Denn wenn die normale Vergütung mit modernen (steuer- und sozialversicherungsfreien) Benefits kombiniert wird, lassen sich oft mehr Bewerber gewinnen.
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02.04.2026 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Ist bei einer vertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige nach Ablauf des Vertrags für eine einmalige Auszahlung des Kapitals, stellt sich die Frage, ob hier die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) greift. Nachdem sich zuletzt mehrere FG mit dem Merkmal der „Außerordentlichkeit“ beschäftigt hatten (vgl.
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10.03.2026 · Nachricht aus LGP · Neuer Service für Betroffene
Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von rund 117 Mrd. Euro. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungswerken, u. a. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Zahnärzte, Ärzte und Apotheker. Aktuell steht sie in der Kritik, weil sie aufgrund von Fehlspekulationen Millionenverluste angehäuft haben soll. Versicherte machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung und möchten sich wehren. Das IWW hat vor diesem ...
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