25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Erwirbt ein Unternehmer Waren aus anderen EU-Staaten, handelt es sich nach dem Bestimmungslandprinzip regelmäßig um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, für den der Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet. Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs aus solchen innergemeinschaftlichen Erwerben hatten EuGH und BFH jüngst Einschränkungen verfügt. Das BMF (7.7.11, IV D 2 - S 7300-b/09/10001, Abruf-Nr. 112809 ) ist dem nun gefolgt.