Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sein. Nicht absetzbar sind indes die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Baumängeln (BFH 29.3.12, VI R 21/11, Abruf-Nr. 121804 ; VI R 47/10, Abruf-Nr. 121805 ; VI R 70/10, Abruf-Nr. 121806 ).
Menschen mit einer Behinderung entstehen regelmäßig hohe Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt oder für ihre berufliche Tätigkeit. Deshalb gibt es Steuererleichterungen in fast allen Steuerarten.
Übernimmt der Arbeitgeber die Bußgelder der bei ihm angestellten Lkw-Fahrer für die Überschreitung von Lenkzeiten und die Unterschreitung von Ruhezeiten, liegt nach einem Urteil des FG Köln (22.9.11, Az.
Ersetzen die Eltern den Großeltern die Fahrtkosten für die Kinderbetreuung, können die Aufwendungen unter gewissen Voraussetzungen als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sein. Das hat das FG Baden-Württemberg (9.5.12, 4 K 3278/11) rechtskräftig entschieden.
Entsteht beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung ein Übergangsverlust, kann dieser – im Gegensatz zu einem Übergangsgewinn – nicht auf drei Jahre verteilt werden (FG Berlin-Brandenburg ...
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen und damit als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren (FG Münster 10.5.12, 2 K 1947/00 E,
2 K 1950/00 E, Rev. zugelassen).