Nach dem Grundsatz der Sollbesteuerung ist die Umsatzsteuer bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung an den Fiskus abzuführen. Geht die vereinbarte Gegenleistung später nicht oder nur teil-
weise ein, ist die Umsatzbesteuerung sowie der Vorsteuerabzug im Voranmeldungszeitraum der Uneinbringlichkeit wieder zu korrigieren. Zu diesem in der Praxis häufig strittigen Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit hat sich der BFH (8.3.12, V R 49/10, Abruf-Nr. 122712 ) nunmehr konkretisierend geäußert.
Größere Unternehmen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung prüfungswürdiger als kleinere. Somit ist die Einordnung als Klein-, Mittel- oder Großbetrieb mitentscheidend für die Wahrscheinlichkeit einer ...
Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs.
Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.12 gebilligt. Ab 1.1.13 beträgt die Entgeltgrenze somit 450 EUR, für die Gleitzone gilt ein Bereich von 450,01 bis 850 EUR.
Die Verwaltung hat mit der Broschüre „ELStAM – Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software“ (Stand: 1.11.12) eine weitere Hilfestellung für den Einstieg in das elektronische ...
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG kann ein Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, ohne die Folgen der Organschaft aufzuheben. Allein der Verkauf ...
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Die Pflege und Umgestaltung des eigenen selbstgenutzten Gartens ist grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich um eine Handwerkerleistung oder um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt.