Bei der Ausführung von Aufträgen fallen häufig Nebenkosten an, die regelmäßig auf den Auftraggeber abgewälzt werden. Auch innerhalb eines Konzerns ist es gängige Praxis, dass Kosten zwischen den Gesellschaften weiterberechnet werden. Hier ist aber Vorsicht geboten, da sich zwischen den Eingangsaufwendungen und den weitergereichten Kosten Unterschiede bei der Umsatzbesteuerung ergeben können.
Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH 25.4.13, V R 7/11).
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Dies hat das BVerfG entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtslage rückwirkend ab der ...
Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (BFH 11.4.13, V R 29/10).
Das BMF hat eine ausführliche Broschüre veröffentlicht, die darüber informiert, welche zollrechtlichen Spielregeln gerade bei Urlaubsreisen zu beachten sind. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl298 ...
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn er das Fahrzeug ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Der BFH (21.3.13, VI R 5/12) hat entschieden, dass Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem Blockmodell erzielt werden, regelmäßig keine Versorgungsbezüge sind. Demzufolge kann bei der Besteuerung weder der steuermindernde Versorgungsfreibetrag noch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Anspruch genommen werden.